Fragen und Antworten

Wann kann ich unsere Gruppe anmelden?

  • Die Anmeldungen werden ca. ab dem 1.4. frei geschaltet.
  • Es kann sich nur über diese Homepage angemeldet werden.

Aus wie vielen Personen muss eine Gruppe mindestens bestehen?

  • Es müssen mindestens 6, besser 7 sein!

Welche Bekleidung muss mitgeführt werden?

  • Die Gruppen sollten einheitlich gekleidet sein.
  • Je nach Witterung mit Einsatzjacke, grundsätzlich aber mit Hose, Stiefeln und Handschuhen!
  • Ein Helm braucht nicht mitgebracht zu werden!
  • Der Marsch findet bei jedem Wetter statt.

Wie läuft so ein Marsch ab?

  • Die Gruppen melden sich hier online für unseren Marsch an und zahlen das Startgeld.
  • 10 Minuten vor der Startzeit kommen die Gruppen vollzählig und fertig ausgerüstet zum Start. Nur so bekommt die Gruppe 10 Bonuspunkte.
  • Ein Laufzettel und der Streckenverlauf werden ausgehändigt.
  • Die Gruppe "marschiert" los und hat hoffentlich viel Spaß.
  • Im Ziel angekommen wird der Laufzettel wieder abgegeben.
  • Für ca. 2 Uhr ist die Siegerehrung geplant.

Wie wird mit langsamen Gruppen umgegangen?

  • Wir möchten alle Gruppen bitten, den Marsch zügig zu absolvieren um so unnötige Wartezeiten zu verhindern.
  • Wir behalten uns vor, zu langsame Gruppen aus der Wertung zu nehmen. (War bisher noch nicht nötig!)

Wie sieht es mit Verpflegung aus?

  • Wir bieten am Start/Ziel, sowie an mehreren Stationen unterwegs Essen und Getränke an.
  • Die Preise hierfür möchten wir als angemessen bezeichnen.
  • Wir möchten alle Teilnehmer bitten, auf das Mitbringen von Getränken zu verzichten!

Übernachtungsmöglichkeiten?

  • Bei unserem Feuerwehrhaus können Gruppen ihre Zelte aufschlagen und die sanitären Einrichtungen in unserem Feuerwehrhaus nutzen. Bitte teilt uns bei der Anmeldung mit ob ihr Zelten möchtet!

Datenschutz und soziale Medien?

  • Mit der Teilnahme an unserem Marsch erklären sich alle Teilnehmer damit einverstanden, das Fotos und Videos von Euch im Internet veröffentlicht werden (gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO; §4a BDSG und §22 Kunsturheberrechtsgesetz).